



Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
Für Betriebsstandorte mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen verpflichtend gem. § 10 AWG
Beschreibung
📌 Worum geht es? Gemäß § 10 des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) sind Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dieses Konzept dient der Optimierung der betrieblichen Abfallbewirtschaftung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ein fehlendes oder unzureichendes AWK kann nicht nur zu Sanktionen führen, sondern auch Potenziale zur Reduzierung von Abfallmengen und -kosten ungenutzt lassen. Mit IMAVIDA erstellen Sie Ihr Abfallwirtschaftskonzept effizient, rechtskonform und praxisnah. ✅ Unsere Leistung: 1️⃣ Ist-Analyse Ihrer Abfallströme: Erhebung und Analyse der aktuellen Situation in Ihrem Betrieb. 2️⃣ Entwicklung oder Aktualisierung eines AWK: Erstellung eines rechtssicheren und praxisnahen Abfallwirtschaftskonzepts. 3️⃣ Identifikation von Optimierungspotenzialen: Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Kostenreduktion 4️⃣ Rechtssichere Dokumentation: Bereitstellung eines konformen Berichts zur Vorlage bei Behörden und internen Audits. 5️⃣ Umsetzungsberatung: Unterstützung bei der Implementierung der Maßnahmen im Betrieb. 💡 Ihre Vorteile: ✔ Rechtssicherheit – Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß AWG § 10. ✔ Kosten- & Effizienzoptimierung – Einsparungen durch bessere Abfallbewirtschaftung. ✔ Nachhaltigkeit & Umweltschutz – Beitrag zur ökologischen Verantwortung Ihres Unternehmens. Jetzt Termin buchen und Ihr Abfallwirtschaftskonzept erstellen lassen & gesetzliche Vorgaben erfüllen!
Umbuchung & Kündigung
Für Stornierungen oder Umbuchungen bitten wir Sie, uns bis spätestens 2 Stunden vor Ihrem Termin zu kontaktieren. Bei späteren Änderungen müssen wir leider eine Stornogebühr in Höhe von 25 % berechnen.
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